Lizenzen
Die Lizensierung der Tools als Freie Software erlaubt kostefreien, unbeschränkten Download und freie Nutzung für eigene Zwecke. Die 100prosim-Toolfamilie wurde zu diesem Zweck unter die Bedingungen der GNU General Public License* gestellt. Das umfasst die folgenden vier Freiheiten und die Verplichtung nach dem "Copyleft-Prinzip":
- „Freiheit 0“: Die Freiheit, das Programm auszuführen, wie man möchte, für jeden Zweck.
- „Freiheit 1“: Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Bedürfnissen der Datenverarbeitung anzupassen.
- „Freiheit 2“: Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit seinen Mitmenschen zu helfen.
- „Freiheit 3“: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gemeinschaft davon profitiert.
- „Copyleft-Prinzip“: Die Verpflichtung für jeden, der GPL-lizensierte Software verändert, sie wieder als freie Software unter GNU zu stellen; damit wäre es ein einklagbarer Rechtsverstoß, wenn sich jemand die Software schützen lässt.
Die Überlassung der Software erfolgt ohne jegliche Garantie, hier ein Ausschnitt aus der Lizenzvereinbarung:
"This program is free software: you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation, version 3 of the License."&" This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE."
*) vgl. GNU General Public License 3 und die deutsche Übersetzung: